Korbach (ots) – Jugendliche dürfen sich ab 24 Uhr nicht mehr in Gaststätten aufhalten, es sei denn, sie sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Einsatzkräfte der Korbacher Polizei, Bereitschaftspolizei und des Korbacher Ordnungsamtes gingen in der Nacht von Freitag auf Samstag, dem 21. Mai 2011, in einer Korbacher Diskothek am Nordwall Hinweisen nach, dass sich dort verbotenerweise nach 24 Uhr auch Jugendliche aufhalten sollen.
In einer abgestimmten Aktion überprüften die Einsatzkräfte ab 00.50 Uhr die Diskothek und wurden auch fündig.
Es hielten sich dort verbotenerweise mehrere Jugendliche auf.
Sie wurden zur Polizeistation verbracht und von den Erziehungsberechtigten abgeholt.
Den Betreiber der Diskothek erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Ermittlungen dauern noch an.